Mittwoch, 17. Juni 2020

🇨🇵 Coronabestimmungen


In Frankreich gilt ein Mindestabstand von 1m, sowie

• im öffentlichen Personennahverkehr das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung für jeden ab 11 Jahre. Im einen Auto muss nix dergleichen getragen werden, trotzdem haben wir solches öfters beobachten können, manchmal auch Radfahrer oder Motorradfahrer mit M-N-Maske 😆

• In Geschäften und Märkten wird die Maskenpflicht unterschiedlich gehandhabt. Es wird überall Reinigung der Hände am Eingang mit Desinfektionsgel angeboten. Von einer Begrenzung der Besucheranzahl, Markierungen für Laufrichtungen im Laden und an den Kassen haben wir nichts gesehen. In den von uns besuchten Supermärkten wurde das weniger streng gehandhabt.  Für Wochenmärkte und Markthallens stellen die  jeweiligen Gemeinden eigene Regelungen auf.

• In Restaurants und Cafés gilt ein Mindestabstand von 1 Meter mit max. 10 Personen am Tisch (auch aus verschiedenen  Haushalten), Mundschutz ist verpflichtend für die Bedienung und auch für die Gäste, wenn sie durch das Restaurant gehen.

• Am Strand darf man sogar wieder in der Sonne liegen (bisher musste man sich dort bewegen). Voraussetzung ist jedoch, dass man Abstand zu den anderen Badegästen hält und nicht mit mehr als 10 Menschen eine Gruppe bildet.

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